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Anwalt für Verwaltungsrecht & Vergaberecht gesucht?

Wie Bürgermeister und Geschäftsführer erfolgreich gegen die Rückforderung von Fördermitteln vorgehen

★★★★★ JUVE-Ranking - Kanzlei des Jahres im Südwesten

10 Jahre Erfahrung mit Fördermittel-Rückforderung
Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Über 100 zufriedene Mandanten bundesweit

Geld, was längst investiert wurde, muss jetzt zurückgezahlt werden?


Ein finanzielles Problem

Sie sollen Fördermittel wieder zurück zahlen – das ist mehr als nur ärgerlich. Die Auswirkungen können existenziell sein, denn Sie müssen die finanzielle Lücke wieder schliessen. Aber ist der Bescheid überhaupt korrekt?

Der Reputations-Schaden

Egal wie der Fehler entstanden ist und wer ihn versursacht hat – am Ende tragen Sie als Bürgermeister oder Geschäftsführer die Verantwortung. Und wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.

Persönliche Haftung

Je nach Fehler ist es sogar denkbar, dass Sie als Bürgermeister oder Geschäftsführer persönlich haften und die Rückzahlung tätigen müssen. Gut, wenn Sie für diesen Fall eine D&O zur Diensthaftpflicht abgeschlossen haben.

Arno Gerlach
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Geschäftsführender Partner

Ihre ausgezeichneten Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Vergaberecht


Aus mehr als 100 Verfahren zu Fördermittel-Rückforderungen, kennen wir die Sorgen und Nöte der Geschäftsführer und Bürgermeister. Unsere ausgezeichneten Fachanwälte finden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung.

Platz 1 im JUVE-Ranking 2023

Kanzlei des Jahres im JUVE-Ranking:
"MARTINI MOGG VOGT. In Rheinland-Pfalz steht sie unangefochten mit an der Spitze."

Schritt für Schritt in den besten Händen – Zeit gewinnen und Risiken abwehren


Mit der Übernahme Ihres Mandates fällt eine zentnerschwere Last von Ihren Schultern. Ab sofort kümmert sich einTeam aus Experten um Ihr gutes Recht. In jedem Fall gewinnen wir wertvolle Zeit – in 90% aller bisherigen Fälle konnten unsere Mandanten die ausgezahlten Fördermittelgelder sogar behalten.

Wichtig: Rechtsmittelversäumnis führt zu Bestandskraft. Handeln Sie sofort, denn ein unangefochtener Bescheid kann jederzeit vollstreckt werden. Vermeiden Sie Risiken wie persönliche Haftung, Existenzverlust oder Gefängnisstrafe.

Im ersten Schritt ermitteln wir, wo Sie gerade stehen und berechnen Ihre Fristen

Durch Einlegen von Rechtsmitteln und Akteneinsicht, gewinnen wir wertvolle Zeit zur rechtlichen Bewertung.

Wir sind an Ihrer Seite - von der außergerichtlichen Einigung bis zum Gerichtsverfahren

Häufige Fragen - das bewegt andere Geschäftsführer und Bürgermeister


Ich habe einen Anhörungsbescheid erhalten. Muss ich nun direkt eine Rückzahlung leisten?

Nein, Sie haben zunächst Gelegenheit, zu der Sache Stellung zu nehmen. Denn die Behörde muss Sie anhören, bevor sie einen Verwaltungsakt zu Ihrem Nachteil erlässt. Aber Vorsicht: Der Anhörungsbescheid belegt, dass ein Verfahren bei der Behörde läuft. Sie sollten sich vor Ihrer Stellungnahme deshalb gut informieren und gegebenenfalls fachlichen Rat einholen.

Ich habe einen Rückforderungsbescheid erhalten. Was ist nun zu tun?

Zunächst sollten Sie das Eingangsdatum auf dem Bescheid notieren und ihn auf Rechtsbehelfsfristen kontrollieren. In der Regel enthält der Bescheid am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung, wonach innerhalb eines Monats Widerspruch oder Klage erhoben werden kann. Prüfen Sie dann, ob die Rückforderung berechtigt ist. Holen Sie hierzu gegebenenfalls fachlichen Rat ein. Gegen eine unberechtigte Rückforderung sollten Sie unbedingt fristgerecht Widerspruch bzw. Klage erheben. Denn nach Fristablauf können Sie auch gegen eine unberechtigte Rückforderung nichts mehr tun.

Ist da nicht mein Steuerberater zuständig?

Auch wenn Sie einen Steuerberater mit der Abwicklung Ihrer Förderung beauftragt haben, können Sie sich unabhängigen Rechtsrat einholen. Dies ist besonders wichtig, wenn und weil eventuell eine Haftung des Steuerberaters in Betracht kommen kann.

Bekomme ich das nicht auch alleine hin?

Richtig ist, dass bei der Anhörung und auch beim Widerspruch kein Zwang besteht, einen Anwalt zu beauftragen. Allerdings werden bereits in diesen Verfahrensphasen die Weichen für das weitere Vorgehen gestellt. Fehler, die hier passieren, sind später unter Umständen nicht oder nur schwer zu beheben.

Welche Kosten entstehen, wenn MMV für mich tätig wird?

Unsere Vergütung vereinbaren wir zu Beginn des Mandats, um jederzeit Kostentransparenz herzustellen. Das Honorar wird schriftlich vereinbart. Entweder erfolgt die Abrechnung auf Grundlage eines Gegenstandswerts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufwandsbasiert nach Zeitaufwand. In der Regel vereinbaren wir Stundensätze zwischen 250 und 320 Euro je Stunde (netto).

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung meine Anwaltsgebühren?

Ob und in welcher Höhe Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltsgebühren erstattet, hängt von ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Dies ist im Einzelfall mit Ihrer Versicherung abzustimmen.

Hat das Vorgehen überhaupt Aussicht auf Erfolg?

Gerne prüfen wir die individuellen Erfolgsaussichten. Füllen Sie dazu einfach unser Kontaktformular aus. Wir werden dann wegen des weiteren Vorgehens auf Sie zukommen.

Sind Sie in meiner Region tätig?

MMV ist in Koblenz, Bonn, Mainz und Stuttgart vor Ort. Aber wir werden gerne bundesweit für Sie tätig. Für die Mandatsführung sind wir mit modernster Bürokommunikation ausgestattet. Daher können wir erforderliche Besprechungen auch virtuell abhalten.

GRATIS PDF: Verhaltensratgeber Rückforderungsbescheid

Sie haben einen Rückforderungsbescheid für Fördermittel erhalten? Erfahren Sie von den MMV-Experten die 5 wichtigsten Schritte, die Sie jetzt unbedingt beachten müssen.